Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Quartier 63 dem Onlineshop der Herforder Werkstätten GmbH (nachfolgend Quartier 63) und dem gewerbetreibendem Wiederverkäufer.
Der Verkauf an Endverbraucher ist ausgeschlossen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Quartier 63 ist der Handelsname für den Werkstattshop der Herforder Werkstätten GmbH.
1.2.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt grundsätzlich mit Lieferung der Waren zustande. Eine Ausnahme hiervon bildet die Zahlweise Vorkasse. Bei der Zahlweise Vorkasse kommt der Kaufvertrag mit der Bestätigungs-E-Mail zustande. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Quartier 63 wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.3. Quartier 63 ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen. Quartier 63 ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. Des Weiteren ist Quartier 63 berechtigt, die Bestellung auf eine handelsübliche Menge zu begrenzen.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.5. Quartier 63 bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.
3. Widerrufsrecht
3.1.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an vertrieb@herforder-werkstaetten.de) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer).
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
Herforder Werkstätten GmbH
Quartier 63
Ackerstraße 31
32051 Herford
3.2.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
3.3.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
4. Lieferbedingungen, Lieferzeiten und –kosten
4.1.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von LebensARTonline an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Auf der Website finden Sie Hinweise zur Verfügbarkeit von Produkten, die von Quartier 63 direkt verkauft werden. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindliche bzw. garantierten Versand- oder Liefertermin dar. Sofern LebensARTonline während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellt, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per E-Mail informiert.
Falls Quartier 63 ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von Quartier 63 seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Quartier 63 dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
4.2.
Sofern der Kunde Wiederverkäufer ist, verzichtet er darauf, Verpackungen jeglicher Art an uns zurückzugeben. Zudem verpflichtet er sich, von uns erhaltene Transportverpackungen einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen, die den in § 4 Abs.2 der Verpackungsverordnung gestellten Anforderungen genügt. Der Kunde übernimmt es für uns, Verkaufsverpackungen einer Verwertung entsprechend den Anforderungen in Nummer 1 des Anhangs I der Verpackungsverordnung zuzuführen und die Anforderungen nach Nummer 2 des Anhangs I der Verpackungsverordnung zu erfüllen oder sich für diese Verpackungen an einem System nach § 6 Abs.3 der Verpackungsverordnung (z.B. Duales System Deutschland - "Grüner Punkt") zu beteiligen.
Sollte der Kunde diesen Pflichten nicht ausreichend nachkommen und werden wir deswegen von Behörden oder Wettbewerbern mit Forderungen überzogen, kommt der Kunde für alle damit in adäquatem Zusammenhang stehenden Kosten auf.
4.3.
Unsere aktuellen Versandkonditionen finden Sie stets unter "Liefer- und Versandkosten" im Feld Informationen auf unserer Seite.
5. Fälligkeit und Vergütung, Verzug
5.1.
Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich der unter § 4 "Liefer- und Versandkosten" genannten Versandkostenpauschale in jeweiliger Höhe. Der Kunde zahlt den Kaufpreis per Vorkasse, Nachnahme oder Barzahlung bei Selbstabholung.
5.2.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.
Bei Verbrauchern behält sich Quartier 63 das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Verbrauchers, wenn der Betrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.2.
Der Kunde ist verpflichtet, Quartier 63 einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
7.3.
Quartier 63 ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
7.4.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Quartier 63 bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7.5.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Quartier 63. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
8. Mängelhaftung/Haftungsbeschränkungen und -freistellung
8.1.
Sind die von uns gelieferten Produkte mit Mängeln behaftet, sind wir verpflichtet, den Mangel zu beseitigen (nachzubessern) oder nach unserer Wahl kostenlos das erforderliche Ersatzteil einschließlich Zubehör zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren behalten wir uns das Recht zur kostenlosen Ersatzlieferung vor. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.2.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß den nachfolgenden Ziffern 5. und 6. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.3.
Unternehmer müssen Quartier 63 offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.4.
Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.5.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet Quartier 63 bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
8.6.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8.7.
Soweit Quartier 63 mit Links den Zugang zu anderen Web-Seiten ermöglichen, ist Quartier 63 für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern Quartier 63 Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Web-Seiten erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
8.8.
Der Kunde stellt Quartier 63 von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden - gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.
9. Datenschutz, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen unserer Kunden
9.1.
Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden (siehe Privatsphäre und Datenschutz).
9.2.
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe Privatsphäre und Datenschutz).
10. Ausgleichsabgabe nach Paragraph 140 SGB IX
Ist der Kunde Unternehmer, kann er nach Paragraph 140 SGB IX, den auf der Rechnung gesondert ausgewiesenen Betrag auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Gesetzestext zum Paragraph 140 SGB IX:
(1) Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt, nicht hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nichtbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung.
(2) Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass
1. die Aufträge innerhalb des Jahres, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht, von der Werkstatt für behinderte Menschen ausgeführt und vom Auftraggeber bis spätestens 31. März des Folgejahres vergütet werden und
2. es sich nicht um Aufträge handelt, die Träger einer Gesamteinrichtung an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, die rechtlich unselbständige Teile dieser Einrichtung sind.
(3) Bei der Vergabe von Aufträgen an Zusammenschlüsse anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen gilt Absatz 2 entsprechend.
11. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht
11.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
11.3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg den der unwirksamen möglichst nahe kommt.